Tags: Telefonaufnahme, Telefonaufzeichnung
Der eindeutige Zweck einer Telefonaufzeichnung ist nicht festzulegen. Dafür gibt es einfach zu verschiedene Einsatzgebiete. Ermittler nutzen die Telefonüberwachung zum Beispiel um Verbrechern ein Geständnis zu entlocken. Aber auch als Privatperson kann man die Aufnahmen nutzen, um sich z.B. gegen Terroranrufe von Stalkern zu wehren. Mit den Aufzeichnungen hat man sehr gute Beweise in der Hand, welche die Polizei zu einem schnellen Einschreiten bewegen können.
Auch Call-Center schneiden häufiger ihre Gespräche mit, um die Mitarbeiter anhand von guten Gesprächen zu schulen. Natürlich müssen sie ihre Kunden vorher fragen, denn ein Telefonmitschnitt ohne Einwilligung ist in Deutschland nicht erlaubt. Das gleiche gilt für den Einsatz einer Spycam, also einer unauffälligen Kamera. Deswegen wird man in Deutschland immer darauf hingewiesen, wenn man in einem Geschäft videoüberwacht wird.
Tags: Handyüberwachung, Störsender, Telefonüberwachung, Telefonmitschnitt
Ein beliebter Zweig der Abhörtechnik ist ohne Zweifel die Telefonüberwachung. Das Abhören von Telefonaten findet nicht nur bei Politikern oder Wirtschaftsbossen statt, dank immer günstigerer Technik werden heutzutage sogar unbescholtene Bürger von ihren Nachbarn überwacht. Jeder kann also betroffen sein, doch die Technik arbeitet so unauffällig, dass nur die wenigsten Menschen es merken. Diese Technik ist nur mit entsprechenden Detektoren entgegen zu kommen, die es z.B. in Spyshops gibt.
Auch vor mehreren Leitungen, wie man sie bei einem ISDN-Anschluss bekommt, macht die Telefonüberwachung keinen halt. Es gibt hier zum Beispiel einen ISDN Rekorder, der bis zu 8 Gespräche zur gleichen Zeit aufzeichnen kann. Damit kann man die kompletten Gespräche einer kleinen bis mittleren Firma aufzeichnen.
Selbst die Mobiltelefone sind vor der Überwachung nicht gefeit. Ein Spion braucht nur eine kleine Software aufs Handy spielen, schon kommt er problemslos an SMS und Kontaktdaten heran. Außerdem gibt es so genannte Störsender, die verhindern, dass in ihrer Nähe ein Handy senden kann. Dies kann z.B. in Theatern Sinn ergeben, aber auch, wenn in der U-Bahn mal wieder ein Jugendlicher sein Handy lange klingeln lässt, weil er den Klingelton so gut findet. Auch wenn die anderen Fahrgäste sicherlich begeistert wären, wenn die Lärmbelästigung nachlässt, solche Störsender bzw. Jammer sind in Deutschland nicht erlaubt.