Die Alarmanlage ist eine technische – heutzutage ausschließlich elektronisch betriebene – Einrichtung die zur Abschreckung zum Beispiel von Einbrechern dient
aber auch zur Aufschreckung von Nachbarn und zur Notrufauslösung an die Polizei.
Eine Alarmanlage dient entweder dem Objekt- oder Personenschutz (oder beidem gleichzeitig).
In Sachen Abschreckung soll sie Einbrüche, Überfälle sowie Diebstähle verhindern. Sie sollen auch die Aktionszeit von zum Beispiel Bankräubern minimieren – natürlich auch von Einbrechern in Warenhäusern – sie sollte die unmittelbare Umgebung sowie alle anwesenden Personen alarmieren. Meist geschieht das mit Hilfe von lauten und unangenehmen Tönen.
Eine Alarmanlage dient aber auch dazu, Rauch zu melden und beteiligte Personen zu warnen und sie sogar zu wecken (bei Bränden in der Nacht), sie können dadurch den Brand eventuell lokalisieren oder gleich den Weg nach draußen antreten.
Eine gut eingestellte Alarmanlage hat eine direkte Verbindung zu den Sicherheitsbehörden wie Polizei und Feuerwehr, eine Zuordnung zum Alarm ist durch ausgeklügelte Ortungssysteme in wenigen Sekunden erbracht. Oft arbeiten solche Alarmanlagen aber mit stillem Alarm, d. h. sie verursachen keinen Lärm, sondern überwachen bei Scharfschaltung die Räume. Bewegungsmelder registrieren Veränderungen, nicht nur Bewegungen, sondern auch Temperaturanstieg durch die Anwesenheit von Lebewesen.
Meist überwachen die Mitarbeiter der Schaltzentrale das Geschehen aus der Ferne über die Bewegungsmelder, wobei sie prüfen, ob z. B. eine Katze für Geräusche verantwortlich ist oder ob tatsächlich ein Einbrecher eingedrungen ist. Besteht Einbruchverdacht, so wird auf jeden Fall der Eigentümer über Handy oder zweiten Anschluss informiert und zeitnah die Polizei informiert, die den Dieb in flagranti ertappt.
Die Alarmanlage kann auch helfen Einbrüche oder Überfälle zu rekonstruieren, denn wenn sie eine zusätzliche Videoüberwachung angeschlossen haben, sind die Täter leichter zu identifizieren.
Es gibt bei den Alarmanlagen zwei Zweckkategorien, zum einem die Einbruchmeldeanlagen (EMA) – sie dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen, und zum anderen die Überfallmeldeanlage (ÜMA) – sie dient wiederum der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während eines Überfalls.
In beiden Zweckkategorien gibt es die unterschiedlichsten ausgestatteten Alarmanlagen – man kann sie individuell für die jeweiligen Zwecke ausrüsten und installieren lassen. Beide Kategorien kann man heutzutage sehr leicht kombinieren – wichtig ist nur die unterschiedlichen Meldelinien einzuhalten, denn nur durch eine möglichst präzise Weitergabe an Daten können die Helfer richtig reagieren.