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Archive for Februar, 2008

Wenn man von einem Messer spricht, muss nicht unbedingt das gute alte Küchenmesser gemeint sein.

Wenn man von einem Messer spricht, muss nicht unbedingt das gute alte Küchenmesser gemeint sein. Schließlich gibt es auch Messer, die sowohl als Werkzeug wie auch als Selbstverteidigungs – Waffe eingesetzt werden können. Bei solch einem speziellen Messer spricht man von einem Kampfmesser. Diese verfügen über eine lange und beidseitig geschliffene Klinge. Da diese Messer sehr begehrt sind, ist eine Angebotsvielfalt entstanden, die von preiswerten- bis hin zu seltenen und daher auch teureren Kampfmessern reicht. Solche Messer kann sich jeder Interessent kaufen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Die Abgabe an minderjährigen Personen ist nämlich nicht erlaubt, weshalb bei der Anschaffung auch der Personalausweis vorgezeigt werden muss.

Dies ist allerdings nicht bei jedem Messer so. Taschenmesser gelten nämlich nicht als Waffe und können daher problemlos (sprich: ohne Altersnachweis) bei einem Online Shop bestellt werden. Auch bei dem Kauf von solch einem Messer kann sich der Kunde darüber freuen, dass eine große Auswahl vorhanden ist. Schon für 89 Euro kann man zum Beispiel ein richtiges Marken – Messer erwerben.

Wenn das Messer nur als Werkzeug dienen soll, benötigt man keine weiteren Anleitungen. Soll es allerdings als eine Waffe zur Selbstverteidigung genutzt werden, lässt man sich von einem entsprechenden Fachbuch belehren. In verschiedenen Lektüren wird nämlich genau beschrieben, wie man mit einem Messer umzugehen hat. 


Bei einem Kampfmesser handelt es sich um einen dolchförmigen Gegenstand, der mit einem normalen Küchenmesser nicht zu vergleichen ist. Dies wird einem schon auffallen, wenn man die Klinge von einem Kampfmesser betrachtet. Diese ist nämlich mindestens 15 cm lang und auf beiden Seiten geschliffen. Da der Bedarf in dem Bereich der Kampfmesser immer mehr angestiegen ist, kann man sich heutzutage an einer großen Auswahl erfreuen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass sich der Interessent sowohl für ein günstiges wie auch für ein sehr hochwertiges und optisch glanzvolles Kampfmesser entscheiden kann. Für die Spitzenmodelle in dem Bereich der Kampfmesser muss man mindestens 200 Euro einkalkulieren. Dafür erhält man allerdings auch ein Kampfmesser, welches exzellent verarbeitet wurde und auch vom Aussehen ein echter Hingucker ist. Wer ein bißchen sparsamer ist, kann sich natürlich auch für ein günstigeres Kampfmesser entscheiden. So kann man schon für 80 Euro in Kampfmesser bestellen, das sowohl als Werkzeug wie auch als Selbstverteidigungs – Waffe dienlich ist.

Durch die breite Palette an Angeboten wird garantiert, dass jeder Endverbraucher das optimale Kampfmesser erhalten kann. Allerdings wird man die Bestellung nur tätigen können, wenn man das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. Ein Kampfmesser gilt nämlich als Waffe und darf minderjährigen Personen weder verkauft noch zugänglich gemacht werden.    


Spionieren – ein Kavaliersdelikt?

Sie gehen mit Begriffen wie Trojaner, Phishing, Plagiat, Jammer und Keylogger um? Sie öffnen den Anhang einer E-Mail und bald darauf verabschiedet sich ihre Festplatte! Sie bekommen Besuch von der Polizei, weil ihr PC fremdgesteuert Spams verschickt? Sie werden von der Kripo gebeten sich zu einem Sachverhalt zu äußern, weil sie zufällig am falschen Ort zur falschen Zeit mit dem Handy telefoniert hatten. Sie haben ein Babyphone im Kinderzimmer installiert? Willkommen in der Welt der modernen Spionage! Was das alles mit Spionage zu tun haben soll? Nun, wenn sie einerseits Detektivzubehör nutzen, um durch eine Abhöranlage (Babyphone) das Kinderzimmer abhören, oder Opfer einer Überwachung werden (PC, Überwachungskamera auf Plätzen, Handyüberwachung zur Ortung und Aufklärung eines Verbrechens) dann haben sie es mit der modernsten Technik aus der Sparte Spionageartikel und Polizeitechnik zu tun. Das allgemeine Abhören und die installierte Raumüberwachung sind in unseren Alltag integriert. So scheint auch Wirtschaftsspionage von der Gesellschaft eher wie ein Kavaliersdelikt aufgenommen zu werden, obwohl gerade diese Art von Spionage volkswirtschaftliche Schäden von horrenden Summen erzeugt. Die Überwachung seitens des Staates, sei es Raumüberwachung, Telefonüberwachung, Ortung via Funk und Handyüberwachung durch GPS,  das Abhören, Onlinedurchsuchung und derlei mehr, wird unter dem Aspekt der Sicherheit mehr oder weniger hingenommen, obwohl es sich um Spionage der oberen Ebene handelt. Der findige Bürger oder Geschäftsmann weiß sich aber gerade mit Detektivzubehör genau vor derlei Überwachungstechnik zu schützen, da das  Internetzeitalter alle Möglichkeiten der Spionage und Abwehr leicht macht. In jedem guten Onlineshop für Polizeitechnik kann man alles, von der Alarmanlage und Aufsperrtechnik (Keylogger, Multipick, Elektropick) über Ortung via Funk und Sender und deren Umgehung durch Störsender wie den Jammer, bestellen. Auch kann sich jeder über ausgereifte Technik der Überwachung, wie die Minikamera (Spycam), Kampfmesser, das Richtmikrofon, Infrarotkamera, Chip im Handy und ein Monitoring mit Software informieren und diese Spionageartikel schnell und bequem kaufen. In der heutigen Zeit ist es sowohl für den beruflichen Ermittler, den privaten Detektiv, wie auch den Privat – und Geschäftsmann unumgänglich sich immer wieder in einem Polizeishop umzusehen, um die neuesten Entwicklungen nicht zu verschlafen.


Messer Dolche und Kampfmesser

Kampfmesser


Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetausc

In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führ

Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) “legal reasons” mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werde

Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommuniziere

Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf)


“Es ist verbote

  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cmzu führe.

Dies gilt nich

  • für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
  • sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

Ein berechtigtes Interess liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einemallgemein anerkannten Zwec dient.


Was bedeutet der Entwurf in der PraxisDer Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, “da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind” (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot (”ab 18 Jahre

Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf ebennicht um ein generelles Führungsverbot – mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot

Das in dem Text erwähnte “Führen” von Messern meint konkret ein “zugriffsbereites Tragen” am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nich

Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus “legalen Gründen” eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genanntensozial-adäquaten Gebrauch von Messer, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall is

Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sei

Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu habe

Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein

Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fal